Sachverständigengutachten
Sie möchten Ihren Pflegegrad gemäß den Begutachtungsrichtlinien aus pflegefachlich-gutachterlicher Sicht bestimmen lassen. Ich untersuche Ihre pflegerische Situation pflegefachlich und berechne Ihren gutachterlichen Pflegegrad.
Ablauf
- Wir vereinbaren einen Termin für einen Hausbesuch (Dauer: ca. 3 Stunden).
- Ich diagnostiziere relevante Pflegediagnosen.
- Ich mache mir ein Bild von Ihrem Umfeld.
- Wir besprechen Ihre persönliche Pflegesituation. Ich spreche mit Ihren pflegenden Angehörigen.
- Aufgrund dieser Datensammlung erstelle ich ein gerichtsfestes Sachverständigengutachten (Umfang: 15-20 Seiten), das mit einer konkreten Pflegegradeinstufung abschließt.
» Konkrete Inhalte des Sachverständigengutachtens sind ...
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Kosten
- in Anlehnung an das Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen (JVEG, Anlage 2, Honorargruppe M2): 90€ pro Stunde
- vollständige Erstattung bei erfolgreichem Widerspruchs- und/ oder Klageverfahren durch die Pflegekasse