Klageverfahren

Unser langjähriger Partner – die Kanzlei für Pflegerecht – führt für Sie Klageverfahren gegen die Feststellung Ihres Pflegegrades durch – besuchen Sie unser Partnerunternehmen auf
www.meinpflegerecht.com.




Ablauf

  • Eine Klagebegründung und ein Sach­verständigen­gut­achten ergänzen sich prima. Das durch mich erstellte Sachverständigengutachten kann die Argumentation der Klagebegründung stützen und argumentativ ergänzen. So sind die Chancen, das Klageverfahren schnell zum Erfolg zu führen, maximiert.


Kosten

  • in Anlehnung an das Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen (JVEG, Anlage 2, Honorargruppe M2): 90€ pro Stunde
  • vollständige Erstattung bei erfolgreichem Widerspruchs- und/ oder Klageverfahren durch die Pflegekasse


 



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